Kriminalwissenschaften

Operative Fallanalyse (OFA)

Fallanalytische Verfahren und die ViCLAS-Datenbank bei der deutschen Polizei

  1. Der Begriff "Operative Fallanalyse"
  2. Methoden der Operativen Fallanalyse (OFA)
  3. Polizeilicher Fallanalytiker
  4. OFA-Hotline
  5. ViCLAS als unterstützende Falldatei
  6. Zusammenfassend: Das Gesamtkonzept "Operative Fallanalyse"

In der kriminalistisch-kriminologischen Forschungsgruppe des Bundeskriminalamtes (BKA) hatte man bereits seit den 1980er Jahren damit begonnen, das Instrument "Fallanalyse" - auch als "Profiling" bekannt - kritisch zu untersuchen und deren Übertragbarkeit auf deutsche Verhältnisse zu prüfen. Hintergrund für die Lageeinschätzung in Deutschland waren u. a. Ergebnisse aus verschiedenen phänomenologischen Studien, die in der BKA- Forschungsreihe und in anderen Veröffentlichungsreihen des BKA publiziert wurden. 1987 begann man in der Forschungsgruppe mit den ersten Fallanalysen und den ersten diesbezüglichen Beratungen der Polizeipraxis in Form von Pilotprojekten. Im Juni 1992 wurde dann das erste Grobkonzept durch den Fachbereich KI 13 im Rahmen einer internationalen Veranstaltung vorgestellt und kurz darauf auch veröffentlicht.
Anfang 1998 setzte dann die AG Kripo (das ist die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamts) eine Bund-Länder-Projektgruppe zum Thema "Fallanalytische Verfahren und das ViCLAS-Datenbanksystem" ein, um die Frage klären zu lassen, welche neuen Verfahren für die Fallanalyse bei der deutschen Polizei eingesetzt werden sollten. Die Projektgruppe einigte sich - aufbauend auf die Vorarbeiten der Forschungsgruppe des BKA - bezüglich des polizeilichen Tätigkeitsfeldes "Operative Fallanalyse (OFA)" auf die Festlegungen der im folgenden angesprochenen Begriffe und Inhalte.
Am 22. Januar 1999 wurde mit einem Umlaufbeschlussverfahren der AG Kripo die Einführung der fallanalytischen Verfahren und der ViCLAS-Datenbank für alle Bundesländern und den Bund beschlossen.

1. Der Begriff "Operative Fallanalyse"

Die Anwendung naturwissenschaftlicher Methoden wurde in der deutschen Kriminalistik in den letzten Jahrzehnten auf ein hohes Qualitätsniveau gebracht. Die kriminalistisch-kriminologischen und sozialwissenschaftlichen Methoden hingegen hatten bisher noch nicht den gleichen Grad an Professionalität erreicht. Deshalb war es naheliegend, dass für die Aufklärung schwerwiegender Straftaten (wie Tötungsdelikte, Serienmorde, sexuell motivierte Gewalttaten, Seriendelikte im Bereich der Tötungsdelikte und sexuell motivierten Straftaten, Erpressungen, erpresserische Menschenraube, Sprengstoffanschläge, terroristische Anschläge und Brandserien) qualifizierte fallanalytische Verfahren entwickelt wurden, die zur Professionalisierung und Effizienz-Steigerung der kriminalpolizeilichen Arbeit beitragen können. Die "Operative Fallanalyse (OFA)" dient dazu, Verdachtsgewinnungsstrategien zu professionalisieren sowie Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen zu priorisieren und sie im weiteren Verlauf zu ökonomisieren.
Im Bereich der deutschen und der internationalen Verbrechensbekämpfung (INTERPOL) existierten bereits die Begriffe "Kriminalitätsanalyse" (im Sinne der "strategischen Kriminalitätsanalyse") sowie "operative Kriminalitätsanalyse". Bei ersterer geht es vor allem um die Analyse von Kriminalitätsphänomenen und Kriminalitätsentwicklungen, die über den Einzelfall hinaus reichen. Bei letzterer geht es vor allem um die Analyse von Großverfahren (beispielsweise im Bereich der Wirtschaftskriminalität). Deshalb wurde zur Abgrenzung davon für die im Folgenden beschriebenen verschiedenen kriminalistischen Arbeitsmethoden, die alle dem besseren Verständnis des einzelnen Kriminalfalles dienen, der Oberbegriff "Operative Fallanalyse (OFA)" gewählt.
Als Definition für dieses Methodenbündel wurde 2003 in den Qualitätsstandards folgende Beschreibung festgelegt: Bei der Fallanalyse handelt es sich also um ein kriminalistisches Werkzeug, welches das Fallverständnis bei Tötungs- und sexuellen Gewaltdelikten sowie anderen geeigneten Fällen von besonderer Bedeutung auf der Grundlage von objektiven Daten und von möglichst umfassender Informationen zum Opfer mit dem Ziel vertieft, ermittlungsunterstützende Hinweise zu erarbeiten.
In diesen speziellen Qualitätsstandards sind auch die Arbeitsweisen bei der Durchführung von Fallanalysen für die deutsche Polizei im Bund und in den Ländern verbindlich festgelegt. Damit wird gewährleistet, dass alle deutschen Polizeien bei der Fallanalyse vergleichbare Methoden einsetzen und zu vergleichbaren Ergebnissen kommen.

Bei der deutschen Polizei werden alle Fallanalysen in Teamarbeit durchgeführt. In einem Fallanalyse-Team arbeiten mindestens drei polizeiliche Fallanalytiker, die dafür speziell ausgesucht und ausgebildet wurden. Die Fallanalytiker des Bundeskriminalamtes beziehen zusätzlich immer auch Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen des örtlich zuständigen Kommissariats oder der Sonderkommission in die Teamarbeit ein. Anlassbezogen werden von allen Fallanalyse-Teams auch externe Fachleute (Beispiele: Rechtsmediziner, Psychologen) hinzu gezogen. Durch die Teamarbeit wird die Qualität der Analyseergebnisse optimiert.

Als Basis für die Fallanalyse dienen ausschließlich objektive oder gesicherte Falldaten. Ungesicherte oder subjektive Daten werden nicht berücksichtigt.

Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer Fallanalyse dauern in der Regel vier Wochen; allein für die eigentliche Fallrekonstruktion benötigt das Team eine Woche.

Die Ergebnisse der Fallanalyse werden der jeweiligen örtlich zuständigen Polizeidienststelle immer in Schriftform vorgelegt. Diese Fallanalyse-Protokolle haben in der Regel einen Umfang von 20 bis 100 und mehr Seiten; darin wird u. a. auch jede Ableitung nachvollziehbar begründet. Diese Schriftform dient der Transparenz der Arbeit. Damit sind die Fallanalyseergebnisse überprüfbar, beispielsweise auch noch nachträglich, wenn der Täter drei oder sechs Monate später ermittelt wird und ein Geständnis abgelegt hat. Die Fallanalyse-Teams haben sich verpflichtet ständig ihre Analysen zu evaluieren (Stimmen die späteren Ermittlungsergebnisse mit den Aussagen der Fallanalyse überein?).

2. Methoden der Operativen Fallanalyse (OFA)

Für einzelne Deliktsbereiche wurden bei den Polizeikräften des Auslandes und in Deutschland ganz unterschiedliche Methoden der Fallanalysen erarbeitet. Die Methodenvielfalt ist bei der deutschen Polizei am weitesten fortentwickelt worden.

2.1. Fallanalysen im Bereich der Tötungsdelikte und der sexuellen Gewaltdelikte

Für die Bereiche "Tötungsdelikte" und "sexuell motivierte Gewaltdelikte" wurde in den USA Ende der 1970er, Anfang der 1980er Jahre die Methode der "crime scene analysis" entwickelt, die bei uns zunächst etwas irreführend mit "Tatortanalyse" übersetzt wurde. Das führte in der Folge dazu, dass vielerorts diese "Tatortanalyse" mit der Tatortarbeit im engeren Sinn verwechselt wurde. Um Verwechslungen zu vermeiden und um den Aufbau und die Funktion dieser Methode zu verdeutlichen, wird in Deutschland heute der Begriff "Fallanalyse" benutzt. In der Spätzeit der DDR war dort ein inhaltlich ähnlicher Begriff, nämlich "Versionbildung", gebräuchlich. Die Briten sprechen von "behavioural analysis", was in Deutschland manchmal mit "Verhaltensanalyse" übersetzt wird. In USA wird teilweise noch der etwas veraltete Begriff "offender profiling" verwandt. Allen Ansätzen ist gemein, dass auf der Basis von gesicherten Falldaten versucht wird, Hypothesen zum Fallverlauf zu erstellen und daraus abzuleiten, welche Persönlichkeitsmerkmale der gesuchte Täter haben könnte. Im Zentrum der Fallanalyse steht also immer die Rekonstruktion des Tatherganges im kriminalistisch-kriminologischen Sinn. Dies geschieht auf der Basis der vorliegenden objektiven kriminalistischen Fall-, Täter- und Opferdaten. Zur Durchführung einer seriösen Fallanalyse sind - im Sinne von Mindeststandards zur Qualitätssicherung - wenigstens die folgenden objektiven Daten als Ausgangsmaterial notwendig:

Einsatzberichte,
Erstbericht der Auffindesituation,
Tatortbefund (Bericht und Fotos, ggf. Videoaufnahmen),
Obduktionsbefund (Bericht und Fotos, ggf. Videoaufnahmen),
detailliertes Kartenmaterial,
Umgebungsfotos und Luftaufnahmen vom Tatort,
soziodemografische Daten und Beschreibung von Umgebungsmerkmalen,
Untersuchungsbefunde, insbes. kriminaltechnische Gutachten,
möglichst umfangreiche und gesicherte Daten zur Lebensweise, zum Verhalten und zur Persönlichkeit des Opfers;
gegebenenfalls können weitere objektive Falldaten hinzukommen.

Das Fallanalyse-Team besichtigt in der Regel den Tatort und die sonstigen relevanten Handlungsorte des Delikts und schätzt die örtlichen Gegebenheiten unter fallanalytischem Blickwinkel ein bzw. vergleicht die Handlungsorte mit dem bereits vorliegenden Materialien. Es werden häufig auch Kontakte mit den für den Fall zuständigen Rechtsmedizinern und anderen Gutachtern aufgenommen.

Mit Hilfe dieser objektiven Daten wird dann versucht, die Tat Schritt für Schritt zu rekonstruieren, also in eine chronologische Ordnung zu bringen. Nach der Rekonstruktion des Tatgeschehens wird das Verhalten des Täters klassifiziert. Dabei spielen Fragestellungen nach den eigentlichen Täterzielen oder der Effizienz seines kriminellen Handelns eine wichtige Rolle. Eine Frage ist dabei ist u. a. : Welches Täterverhalten ist noch modus operandi und wo beginnt sich eine "Handschrift" abzuzeichnen? Unter "Handschrift" wird das Verhalten verstanden, welches über das absolut Notwendige zur Tatbegehung hinausgeht. Zwei weitere wichtige Fragen sind bei der jeweiligen Analyse der Handlungsschritte: Was hat der Täter getan, was er nicht hätte tun müssen? Und: Was hat der Täter nicht getan, was er hätte tun können?
In einem weiteren Schritt wird der Fall als Ganzes charakterisiert. Handelt es sich mehr um eine geplante oder um eine spontane Tat oder gab es diesbezüglich vermischte Phasen? Welche Kriterien waren für die Opfer-, Tatzeit- bzw. Tatortauswahl maßgeblich? Und: Gab es besondere, vielleicht sogar außergewöhnliche Charakteristika im Fall? (Beispiel: Wollte der Täter die Tat und seine Spuren vertuschen? Oder wollte er sogar ein anderes Tatmotiv vortäuschen?)

Die Erstellung eines Täterprofils ist kein zwingend folgender Arbeitsschritt nach einer Tatrekonstruktion. Mittels der Täterprofilerstellung wird ein unbekannter (!) Täter hinsichtlich seiner Verhaltensmerkmale so beschrieben, dass er - bei der weiteren Ermittlungsarbeit - von anderen Personen erkennbar unterschieden werden kann. Das erarbeitete Täterprofil entspricht eher einer Einschätzung zur Persönlichkeit des möglichen Täters und kann somit auf mehrere Menschen zutreffen. Erst mit Hilfe weiterer Rastermerkmale und folgender Ermittlungstätigkeit (wie beispielsweise örtliche Eingrenzung, Motiv- und Alibiüberprüfungen) kann der Kreis der Tatverdächtigen dann stark eingegrenzt werden.
Ein Täterprofil kann also nur dann erstellt werden, wenn zuvor eine Rekonstruktion des Geschehens mit Erfolg durchgeführt wurde. Die Einschätzung zum möglichen Täter (das Täterprofil) ist also nur erfolgversprechend bei ausreichend vorhandenen objektiven Daten. Viele der Elemente des "Täterprofils" sind spekulativ und deshalb auch immer mit einem höheren Unsicherheitsfaktor belastet als die eigentliche Tatrekonstruktion.

Sinnvoller Weise werden die Rekonstruktion und die genannten Einschätzungen zur Täterpersönlichkeit gemeinsam mit den Sachbearbeitern der fallbearbeitenden Dienststelle erarbeitet (Ziel: Einbringen der kreativitätsfördernden Vorteile von Teamarbeit, des Fallwissens und der Ortskenntnisse). Durch die Einbeziehung soll die sachbearbeitende Dienststelle aber auch in die Lage versetzt werden, im weiteren Verlauf der Ermittlungen mit den Fallanalyseergebnissen kreativ und weiterdenkend umgehen zu können.

Das Ergebnis der Fallanalyse wird in schriftlicher Form der örtlich zuständigen Dienststelle übergeben. Darüber hinaus erfolgt eine mündliche Präsentation, in der Regel unter Beteiligung der sachbearbeitenden Staatsanwaltschaft.

Falls weitere objektive Daten im Laufe der fortschreitenden Ermittlungen bekannt werden, können sich die Ergebnisse der Tatrekonstruktion ändern. In der Folge ändert sich dann wahrscheinlich auch das Täterprofil. Deshalb kann es - bedingt durch jeweils neue Datenlagen - in einem einzelnen Kriminalfall in der zeitlichen Abfolge zu mehreren fortgeschriebenen Fallanalysen und - daraus resultierend - zu aktualisierten Täterprofilen kommen.

2.2. Fallanalysen im Bereich "Erpressung und erpresserischer Menschenraub"

Für die Bereiche "Erpressung und erpresserischer Menschenraub" hat die OFA-Einheit im BKA eine spezielle Methode der Fallanalyse entwickelt. Auf der Basis von retrograden Auswertungen bereits gelöster Kriminalfälle wurden kriminalistische und kriminologische Erkenntnisse aus diesen Fällen miteinander verbunden und in die Analysen von aktuell laufenden Fällen eingebracht. Eine besondere Herausforderung war es dabei, neue Techniken zu entwickeln, um den Planungsgrad und die Gefährlichkeit des Täters einschätzen zu können. Weil viele Erpresser Droh-, Erpressungs- oder Bekennerbotschaften senden, mussten spezielle Methoden entwickelt werden, um solche Täterbotschaften schnell und zutreffend einschätzen zu können. Diese Analyse von Täterbotschaften geschieht immer in Verbindung mit einer sorgfältigen Analyse des bis dahin bekannten Fallablaufs. Ein weiterer wesentlicher Unterschied zur Fallanalyse bei Tötungs- und sexuellen Gewaltdelikten ist, dass die OFA im Falle von Erpressungsdelikten bei laufenden Fällen unterstützen muss und somit unter einem erheblichen Zeitdruck steht. Deshalb wurde eine spezielle Methodik entwickelt, um die Analyse zu beschleunigen.
In aktuell laufenden Erpressungsfällen ist es durchaus üblich, dass - bedingt durch die weitere Fallentwicklung - zwei, drei, vier oder mehr Fallanalysen und gegebenenfalls immer wieder aktualisierte Einschätzungen zum Tätertypus erstellt werden.

Die OFA-Einheit des Bundeskriminales entwickelt zurzeit weitere neue Methoden, um die Fallanalyse auch für andere Deliktsbereiche nutzen zu können (Beispiele: Sprengstoffanschläge, Bankraubserien). Als Faustregel kann dabei gelten, dass Fallanalysen grundsätzlich in den Deliktsbereichen möglich ist, in denen persönlichkeitsspezifische Verhaltensmerkmale des Täters beobachtet und dokumentiert wurden.

2.3. Vergleichende Fallanalyse

Die Methode der vergleichenden Fallanalyse wird eingesetzt, wenn der Verdacht besteht, dass es sich bei zwei oder mehreren Kapitaldelikten um eine Serie oder eine Wiederholungstat handeln könnte, die einem Täter oder einer Tätergruppe zuzuordnen ist. Meist handelt es sich dabei um Tötungsdelikte oder um komplexe Fälle sexueller Gewalt. Es kommen aber auch andere schwerwiegende Verbrechen, wie beispielsweise Brandserien, in Frage.
Bei vergleichenden Fallanalysen werden die Übereinstimmungen zwischen mehreren Fällen geprüft, mögliche Abweichungen bewertet und am Ende eine Aussage darüber getroffen, ob die entsprechenden Taten aus fallanalytischer Sicht alle einer einzelnen Person oder einer Personengruppe zugeordnet werden können. Zur Wahrung der Objektivität bei der Durchführung vergleichender Fallanalysen ist es aus methodischen Gründen geboten, zunächst jeweils voneinander unabhängige Fallanalysen (bezogen auf die einzelnen Fälle) durch unterschiedliche Fallanalyse-Teams zu erstellen. Die unterschiedliche Analyse-Teams werden eingesetzt, um die inhaltliche Unabhängigkeit der Einzelanalysen zu gewährleisten. Die eigentliche vergleichende Fallanalyse (= Vergleich der Ergebnisse aus den einzelnen, jeweils fallbezogenen Analysen) erfolgt in erster Linie an Hand von Modus-operandi-Merkmalen und Tathandlungen, die Ausdruck von Besonderheiten der Täterpersönlichkeit und der Biografie des Täters sind. Wenn die unabhängig voneinander arbeitenden Analyse-Teams jeweils charakteristische Tat- und Tätermerkmale herausgearbeitet haben, die sich im anschließenden Vergleich als deckungsgleich herausstellen und wenn keine wesentlichen Unterschiede zu Tage treten, dann wird die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass die Taten demselben Täter zugeordnet werden können.

2.4. Geografische Fallanalyse (GEOFAS)

Bei der geografischen Fallanalyse handelt es sich ebenfalls um ein interdisziplinäres Informationsmanagement. Hier werden kriminalistische, kriminologische und geografische Methoden eingesetzt. Die geografische Fallanalyse dient dazu, basierend auf der Analyse des räumlichen Verhaltens des Täters, Aussagen zu seinen möglichen örtlichen Bezügen, zu seinen "Ankerpunkten" abzuleiten. Ankerpunkte können sein: Wohnung des Täters, Wohnung von Eltern oder sonstigen nahe Verwandten, Arbeitsstelle u. ä. Die Methode der geografischen Fallanalyse kommt besonders dann zum Einsatz, wenn der Täter - bezogen auf eine Tat - viele Spuren hinterlassen hat oder wenn er mehrere Taten hintereinander begangen hat, also ein Serientäter ist.
Ob verschiedene Taten aber tatsächlich von ein und dem selben - aber bisher noch unbekannten - Täter begangen wurden, muss zunächst mittels einer vergleichenden Fallanalyse (siehe oben, Punkt 2.3) geklärt worden sein. An diesen Arbeitsabläufen wird deutlich, dass die geografische Fallanalyse sehr aufwändig ist. Sie wird deshalb nur in spektakulären Fällen oder bei schwerwiegenden Serienstraftaten eingesetzt.

Die Ergebnisse der geografischen Fallanalyse werden von der örtlich zuständigen Polizeidienststelle in der Regel dazu eingesetzt, um bezüglich der eingesetzten Ermittlungsstrategien räumlich Prioritäten setzen zu können. Die geografische Fallanalyse eignet sich besonders, um für eine Rasterung die Anzahl der Tatverdächtigen numerisch sehr deutlich zu reduzieren.

2.5. Zusammenfassend zu den Methoden der Fallanalyse

Die unter 2.1 bis 2.4 genannten Arbeitsmethoden dienen der Analyse von Kriminalfällen und beziehen sich auf den einzelnen Kriminalfall oder auf eine Fallserie. Deshalb ist in Deutschland "Fallanalyse" der Oberbegriff für diese Analysemethoden.
Ziel der Fallanalyse-Methoden ist es, den einzelnen Kriminalfall aus kriminalistischer und kriminologischer Sicht möglichst weitgehend zu verstehen, um daraus Schlüsse für die Aufklärung des Verbrechens ziehen zu können. Ergebnisse von solchen Fallanalysen können sein:

Gefährdungsanalysen, beispielweise bezogen auf das Opferrisiko,
Gefährlichkeitseinstufungen bezüglich der Täter,
Eingrenzungen des Täterwohnortes bzw. anderer geografischer Ankerpunkte des Täters,
Täterprofilerstellungen bzw. Einschätzungen zur Täterpersönlichkeit bei Tötungsdelikten und zu sexuell motivierten Gewaltdelikten sowie analoge Einschätzungen bei Erpressungen und erpresserischem Menschenraub.

Die abgeleiteten Resultate aus fallanalytischen Verfahren sind Entscheidungshilfen im laufenden kriminalistischen Arbeitsprozess der ermittelnden Dienststelle in Form von Hinweisen für die Ermittlung, die Fahndung und die Vernehmung.

pdf-Datei ansehen Methoden der Operativen Fallanalyse

3. Polizeilicher Fallanalytiker

Der englische Begriff "Profiler" ist zwar auch in Deutschland weit verbreitet; inhaltlich zutreffender ist jedoch der Begriff "Fallanalytiker", da eine Profilerstellung ohne die zuvor durchgeführte Fallanalyse (Tatrekonstruktion) unseriös wäre und da sich ein "Profil" auch immer auf den gesamten Kriminalfall bezieht. In ihren eigenen Reihen hat die deutsche Polizei seit 1999 gezielt damit begonnen, "Polizeiliche Fallanalytiker" auszubilden. Für diese Ausbildung werden besonders geeignete Kriminalbeamte und -beamtinnen ausgesucht, die dann innerhalb von zwei bis drei Jahren zu polizeilichen Fallanalytikern fortgebildet werden. In Deutschland gibt es etwa 90 polizeiliche ViCLAS- und Fallanalytiker.
Näheres zum Ausbildungsgang "Polizeilicher Fallanalytiker" wurde in den Qualitätsstandards festgelegt.

pdf-Datei ansehen Bericht zum Thema "Wie kann ich Profiler werden?"

4. OFA-Hotline

Das fallanalytische Unterstützungs- und Beratungsangebot der OFA-Einheit des BKA ist zentral erreichbar über die OFA-Hotline, Telefon (0611) 55-11800. Dort rufen polizeiliche Länderdienststellen an, wenn sie eine Fallanalyse erstellen lassen wollen, wenn sie fallanalytische Beratung suchen oder wenn sie Auskunft zur Erreichbarkeit von einschlägigen Experten und Spezialisten bekommen möchten. Auch ausländische Polizeidienststellen bitten das BKA um fallanalytische Unterstützung.

5. ViCLAS als unterstützende Falldatenbank

Neben den fallanalytischen Methoden wurde eine spezielle Software für eine Falldatenbank im Bereich der besonders schwerwiegenden Gewaltkriminalität entwickelt, die auf die fallanalytische Philosophie aufbaut und dazu geeignet ist, Rückfall-, Widerholungs- und Serientäter anhand ihrer Taten zu erkennen. Damit werden die fallanalytischen Arbeiten unterstützt.

In Nordamerika wurde zunächst vom FBI Mitte der 80er Jahre die Falldatei "Violent Criminal Apprehension Program (ViCAP)" entwickelt; aufbauend auf ViCAP wurde Anfang der 1990er Jahre von der Royal Canadian Mounted Police (RCMP) das Datenbanksystem "Violent Crime Linkage Analysis System (ViCLAS)" entwickelt. Das von der Royal Canadian Mounted Police angewandte ViCLAS-Datenbanksystem wird derzeit weltweit in elf Staaten (Kanada, Großbritannien, Deutschland, Niederlande, in drei US-Staaten, Österreich, Schweden, Dänemark, Schweiz, Tschechische Republik und Dänemark) eingesetzt. Flächendeckend läuft diese Datenbank in Kanada, Großbritannien und Deutschland.
Das Datenbanksystem dient vornehmlich dazu, Straftaten von Wiederholungstätern im Bereich der schweren Gewaltkriminalität unter fallanalytischen Gesichtspunkten effizienter recherchieren zu können, sie zu erkennen und ihre Einzeltaten schnellstmöglich zusammenzuführen. Dabei wird der kriminalistische Einzelfall bezüglich Übereinstimmungen zu anderen Fällen eingehend überprüft, um damit zur Feststellung von Tatzusammenhängen oder zur Täteridentifizierung beizutragen.

Es werden ausführliche Fallinformationen zu folgenden Deliktsbereichen erfasst:

Tötungsdelikte mit sexuellem, unklarem oder unbekannten Motiv, sowie sonstige Tötungsdelikte, wenn eine Gesamtwürdigung (Wiederholungsgefahr und besondere Tatumstände) eine ViCLAS-Relevanz ergibt;
sexuelle Gewaltdelikte, wenn körperliche Gewalt angewendet oder angedroht wurde;
Vermisstenfälle, wenn die Gesamtumstände auf ein Verbrechen hindeuten;
verdächtiges Ansprechen von Kindern und Jugendlichen, wenn versucht wurde, das Kind mit körperlicher Gewalt unter Kontrolle zu bringen bzw. verbal ein listiges oder bedrohendes Verhalten gezeigt wurde und versucht wurde, das Kind an einen anderen Ort zu bringen.

Als allgemeines, einschränkendes Eingabekriterium gilt, dass eine Wiederholungsgefahr vorliegen muss. Täter und Taten, die im sozialen Nahraum des Opfers auftreten, werden nicht eingegeben, weil in diese Fällen die Opfer als Zeugen den Fall bereits angezeigt und dabei den Täter benannt haben. Ziel der ViCLAS-Datenbank ist es also vor allem, den fremden, den unbekannten Gewalttäter anhand siener typischen Verhaltensmerkmale aufzuspüren.

Eine solche spezielle Falldatei kann allerdings nur dann effizient sein, wenn die entsprechenden umfassenden Daten bundesweit auf hohem kriminalistischen und kriminologischen Qualitätsniveau gesammelt, eingegeben, recherchiert und ausgewertet werden. Die AG Kripo hat am 22. Januar 1999 die bundesweite Einführung von ViCLAS bei der deutschen Polizei beschlossen. Der bundesweite Wirkbetrieb läuft seit dem 7. Juni 2000.

Weiterhin gibt es aus dem Bereich der kriminologischen Forschung Auswertungen und Datenbanken, mit deren Hilfe typische Fallstrukturen erkennbar gemacht werden können. Bei diesen Auswertungen geht es also nicht darum, individuelle Fallverknüpfungen herzustellen und auch nicht darum, dass der individuelle Täter in der Datei (wieder-)erkannt werden soll. Um Strukturmerkmale von bestimmten Deliktsgruppen für die kriminalistische Arbeit verstehen zu können, werden hierzu bereits ermittelte Fälle retrograd aufbereitet, statistisch ausgewertet und es werden dann die typischen Strukturen von Fallgruppen und Falluntergruppen herausgearbeitet.
Durch Analogieschlüsse erhält man daraus dann Erkenntnisse zum neuen, aktuell laufenden Kriminalfall ("Der vorliegende Fall hat besondere Ähnlichkeiten mit den Fällen x, y und z, die bereits analysiert wurden. Demnach ist zu erwarten, dass die folgenden Tat- und Tätermerkmale auch ähnlich sind: ... "). Diese Einschätzungen zum einzelnen Kriminalfall auf der Basis von retrograd ausgewerteten Fallstrukturen fand bisher vor allem in den folgenden Deliktsbereichen statt:

Bankraubdelikte,
Erpressungsdelikte,
erpresserischer Menschenraub,
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
sexuelle Gewaltdelikte und Tötungsdelikte in Verbindung mit Sexualdelikten,
Täter-Opfer-Interaktion bei Geiselnahme,
Belästigen von Politikern ("Politiker-Stalking").

Im Ausland wurden bereits Versuche unternommen, solche Strukturdaten auch im Bereich der Massenkriminalität (beispielsweise bezüglich Wohnungseinbrüchen) aufzubereiten und über Computerprogramme recherchierbar zu machen.

5.1. Expertendatenbank und Auskunftssystem

Üblicherweise sieht sich eine Mord- oder Sonderkommission in der wichtigen Anfangsphase der Fallbearbeitung mit dem Problem konfrontiert, dass ein extremer Informationsmangel vorherrscht (Was ist geschehen? Wo kann kriminalistisch angesetzt werden? Welches Wissen muss verfügbar sein?) und es besteht in solchen Lagen deshalb ein hohes Maß an Entscheidungsunsicherheit. Unter hohem Zeitdruck müssen dann auf hohem Niveau Informationslücken geschlossen werden. Manche Fallhypothese und manche Spur kann nicht adäquat weiterverfolgt werden, wenn notwendiges außerpolizeiliches Fachwissen nicht schnell genug zur Verfügung steht. Aus dem gleichen Grund können notwendige Schwerpunktsetzungen bei Ermittlung und Fahndung manchmal nicht sachgerecht durchgeführt werden. Deshalb richtete die OFA-Einheit im Jahr 2000 eine Computerunterstützung in Form einer Expertendatenbank ein: Polizeiinterne und polizeiexterne Spezialisten, die zur Fallaufklärung in bestimmten Deliktsfeldern von großer Bedeutung sein könnten, werden mit ihrer Erreichbarkeit gespeichert oder zeitnah recherchiert. Die OFA des Bundeskriminalamtes nennt seine Expertendatei und den dazu gehörigen Service "ESPE" (Experten- und Spezialistendatei). Dieser Service ist im BKA über das Telefon der OFA-Hotline (Tel.-Nr. (0611) 55-11800) erreichbar und es werden von der OFA-Hotline zeitnah individuelle Rechercheaufträge übernommen. Ziel ist es, den Bedarf der anfragenden Dienststelle innerhalb von 24 Stunden abzudecken.

6. Zusammenfassend: Das Gesamtkonzept "Operative Fallanalyse (OFA)"

Die folgende Grafik zeigt die Zuordnung der einzelnen kriminalistischen Methoden und Computerunterstützungen innerhalb des Gesamtsystems "Operative Fallanalyse (OFA)" sowie eine vereinfachte Darstellung der Arbeitsschritte bei der ViCLAS- und Fallanalyse:

pdf-Datei ansehen Vereinfachte Darstellung der Arbeitsabläufe beim Einsatz verschiedener Methoden der "Operativen Fallanalyse (OFA)" zur Unterstützung der kriminalistischen Fallbearbeitung
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